Was unterscheidet den „Versicherungsmakler“
vom „Versicherungsvertreter“

Das Aufgabengebiet des Versicherungsmaklers ist gesetzlich geregelt und wurde unter anderem durch das Sachwalterurteil des BGH aus dem Jahr 1985 definiert. Demnach ist ein Versicherungsmakler – ähnlich einem Steuerberater oder Rechtsanwalt – treuhänderischer Sachwalter und somit Interessensvertreter seines Kunden und nur diesem vertraglich verpflichtet.

Die Aufgaben des Maklers umfassen:

  • unabhängige Beratung vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
  • laufende Betreuung der bestehenden Verträge
  • Unterstützung im Schadensfall und deren Abwicklung

Die Vergütung für diese Tätigkeiten erhält der Versicherungsmakler als Courtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Dem Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten.



Hierdurch wird eine klare Abgrenzung zum Versicherungsvertreter (-agenten) definiert. Der „Vertreter“ ist immer Teil der Vertriebs- organisation. Er ist an die Weisungen der Versicherungsgesellschaft gebunden und vertritt DEREN Interessen.

Der Makler vertritt IHRE Interessen gegenüber der jeweiligen Versicherung.

In einem zunehmend intransparenten Markt ist der Versicherungs- makler Ihr „Lotse“. Bei der individuellen Ermittlung Ihres Bedarfes findet er den Schutz für Sie, der keine Lücken oder Fallstricke aufweist und der für Sie langfristig am günstigsten ist. Versicherungsmakler arbeiten mit einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften zusammen. Um Kunden nicht langfristig zu binden und Flexibilität zu gewährleisten, werden in der Regel keine langfristigen Verträge, sondern Jahresverträge abge-
schlossen. So kann auf veränderte Marktverhältnisse kurzfristig reagiert werden.